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Beratungsbesuch nach § 37.3 SGB XI

Pflegeberatung,dieSienichtalleinlässt.

Beim Beratungseinsatz kommen wir zu Ihnen nach Hause, sehen uns Ihre Pflegesituation an und sagen klar, welche Leistungen Ihnen zustehen. Vereinbaren Sie noch heute einen Termin – ohne Fachchinesisch, ohne Kosten.

Für SieKostenfrei
TerminBei Ihnen zu Hause
Pflegegrade1 – 5
Beratungsbesuch, 45 Minuten
Beratungsbesuch, 45 Minuten
Beratung im Überblick

Drei Wege zur Beratung – alle für Sie kostenfrei

Das Pflegegesetz sieht mehrere Beratungsangebote vor. Wir sagen Ihnen, welches in Ihrer Situation greift – und rechnen mit der Pflegekasse ab.

§ 37.3 SGB XI

Beratungsbesuch zu Hause

Pflicht für alle, die Pflegegeld beziehen und ohne Pflegedienst versorgt werden. Wir prüfen die Pflegesituation und dokumentieren den Besuch für die Pflegekasse.

Pflegegrad 2–3: halbjährlich · Pflegegrad 4–5: vierteljährlich

§ 7a SGB XI

Pflegeberatung für Angehörige

Beratung zu Anträgen, Pflegegrad-Einstufung, Kombinationsleistungen und Entlastung. Wir sortieren, was zuerst passieren muss.

Für Pflegebedürftige und pflegende Angehörige

§ 45 SGB XI

Pflegekurs & Anleitung

Schulung bei Ihnen zu Hause: Lagern, Transfer, Hautpflege, Demenz und Hilfsmittel – an Ihrem echten Pflegealltag geübt.

Für Angehörige und Ehrenamtliche

Gut zu wissen

Ohne Beratungsbesuch nach § 37.3 kann die Pflegekasse das Pflegegeld kürzen. Wir erinnern Sie rechtzeitig an den nächsten Termin.

So läuft der Termin

45 Minuten an Ihrem Küchentisch

Kein Test, keine Prüfung. Eine Pflegefachkraft sieht sich Ihre Situation an, beantwortet Fragen und hält das Ergebnis fest.

Vorab, am Telefon

Termin und Unterlagen klären

Wir fragen nach Pflegegrad, Pflegekasse und wer dabei sein soll. Sie legen nur den Bescheid bereit.

Minute 0 – 10

Ankommen und zuhören

Wie läuft ein normaler Tag? Was klappt, was kostet Kraft? Diese Fragen stehen am Anfang – nicht das Formular.

Minute 10 – 30

Pflegesituation ansehen

Blick auf Mobilität, Medikamente, Ernährung, Haut und die Wohnung: Schwellen, Bad, Bett, Licht.

Minute 30 – 40

Konkrete Empfehlungen

Was lässt sich sofort ändern, welche Hilfsmittel lohnen sich, wann ist eine Höherstufung sinnvoll.

Minute 40 – 45

Dokumentation und Abrechnung

Wir füllen den Nachweis aus und rechnen mit der Pflegekasse ab. Für Sie entstehen keine Kosten.

Was Ihnen zusteht

Leistungen nach Pflegegrad – klar aufgelistet

Wählen Sie den Pflegegrad und sehen die monatlichen Beträge. In der Beratung rechnen wir durch, welche Kombination am meisten bringt.

Pflegegrad 2

Erhebliche Beeinträchtigung. Häufigster Grad in der häuslichen Pflege.

Pflegegeldmonatlich, bei Pflege durch Angehörige
347 €
Pflegesachleistungmonatlich, bei Einsätzen unseres Pflegedienstes
796 €
Entlastungsbetragmonatlich, zweckgebunden
131 €
Beratungsbesuch § 37.3von uns durchgeführt und abgerechnet
halbjährlich

Unabhängig vom Pflegegrad

42 € / MonatPflegehilfsmittel zum VerbrauchHandschuhe, Desinfektion, Bettschutz – Lieferung richten wir ein
bis 4.180 €Wohnumfeld verbessernde MaßnahmeBadumbau, Treppenlift, Schwellenabbau – je Maßnahme
gemeinsames BudgetVerhinderungs- und KurzzeitpflegeEntlastung, wenn Angehörige ausfallen oder Urlaub machen
kostenfreiPflegekurs für AngehörigeSchulung nach § 45 SGB XI bei Ihnen zu Hause

Angaben nach SGB XI, Stand 2025. Maßgeblich ist der Bescheid Ihrer Pflegekasse.

Beratungstermin

Termin anfragen – wir rufen zurück

Sagen Sie kurz, worum es geht. Eine Pflegefachkraft meldet sich innerhalb eines Werktags mit zwei Terminvorschlägen.

  • Kostenfrei – direkt mit der Pflegekasse abgerechnet
  • Termin in der Regel innerhalb einer Woche
  • Beratung bei Ihnen zu Hause in ganz Hamburg
040 - 468 99 65 10Mo – Fr 8 – 17 Uhr
Häufige Fragen

Fragen, die im Beratungsgespräch immer kommen

Steht Ihre Frage hier nicht: rufen Sie an. Ein Anruf klärt mehr als zehn Formulare.

Lieber direkt fragen?

Unser Büro ist Mo – Fr 8 bis 16 Uhr besetzt. Sie sprechen direkt mit einer Pflegefachkraft, nicht mit einer Hotline.

040 - 468 99 65 10Beratungstermin anfragen

Nichts. Beratungsbesuch nach § 37.3 SGB XI und Pflegeberatung nach § 7a rechnen wir direkt mit Ihrer Pflegekasse ab. Sie strecken nichts vor.