Für die pflegerische Versorgung führen wir eine Pflegedokumentation mit Stammdaten, Pflegegrad, verordneten Leistungen, Pflegeverläufen und ärztlichen Anordnungen. Rechtsgrundlagen sind Art. 6 Abs. 1 lit. b und c sowie Art. 9 Abs. 2 lit. h DSGVO in Verbindung mit dem SGB V und SGB XI.
Eine Übermittlung erfolgt nur an Stellen, die daran gesetzlich beteiligt sind: Pflege- und Krankenkassen, Sozialhilfeträger, verordnende Ärztinnen und Ärzte, Medizinischer Dienst sowie Prüfstellen im Rahmen der Qualitätsprüfung. Weitergaben an Angehörige erfolgen nur mit Ihrer Zustimmung oder bei bestehender Vollmacht.
Pflegedokumentationen bewahren wir entsprechend den gesetzlichen Fristen auf, in der Regel zehn Jahre nach Abschluss der Versorgung.